Auf der Suche nach einem Anwalt für Strafrecht in Wien/Esslingen?
Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten oder sind gar Beschuldigter in einem Strafverfahren? Dann sollten Sie keine Aussage ohne einen Rechtsbeistand machen und frühzeitig einen Anwalt kontaktieren! Unsere Kanzlei in Wien/Esslingen vertritt Privatpersonen in allen Bereichen des Strafrechts persönlich und kompetent.
Unsere Leistungen als Anwalt für Strafrecht umfassen:
- Rechtsberatung bei Vorladungen / Anhörungen
- Vertretung in Ermittlungsverfahren
- Vertretung in Strafverfahren nach einer Anklage vor Gericht
- Vertretung bei Strafvollstreckungen und Haftprüfungen
- Tätigkeit als Pflichtverteidiger
Beschuldigter in einem Strafverfahren – Ihre Rechte und Pflichten
Die goldene Regel in einem Strafverfahren lautet: Schweigen Sie und lassen Sie sich anwaltlich beraten! Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Jede Aussage, die Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden machen, kann später gegen Sie verwendet werden. Eine Einlassung zur Sache sollte erst nach Akteneinsicht und Beurteilung der Beweislage abgegeben werden. Gerne steht Herr Dr. Nirk Ihnen als Strafverteidiger in allen strafrechtlichen Belangen zur Verfügung und vertritt Sie in jedem Verfahrensstadium.
Haben Sie ein Problem mit dem Gesetz, dann müssen Sie schnell handeln! Gerne bieten wir Ihnen juristische Unterstützung – gewohnt professionell, erfahren und zu 100 Prozent diskret! Kontaktieren Sie unsere Kanzlei!